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Der Prüfungsausschuss ist das von der Fakultät bestellte Gremium,
welches alle Fragen zum Bereich Prüfungen regelt. Der Ausschuss sichert
die korrekte Umsetzung der Bestimmungen der „Prüfungsordnung für
den Reformstudiengang Medizin“ zu halten.
Stimmberechtigt sind drei Professoreninnen und Professoren, eine Akademische
Mitarbeiterin bzw. ein Akademischer Mitarbeiter, eine Studierende bzw. ein Studierender
des „Reformstudienganges“. Themen, die im Prüfungsausschuss
behandelt werden, sind beispielsweise die Zulassung der Studierenden zur Prüfung,
die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, sowie die Entscheidung
über die Wertung von Prüfungsteilen.
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