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Ziele des RSM
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Ziel des Reformstudienganges Medizin ist laut Studienordnung die Ausbildung
eines zur Weiterbildung sowie unter fachärztlicher Supervision zur wissenschaftlichen
und praktischen Tätigkeit befähigten Arztes. Im Einzelnen sollen
folgende Ausbildungsziele erreicht werden:
- die Ärzte sollen über grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung
verfügen,
- die Interessen von Patienten und ihren Angehörigen erfassen und
bei der ärztlichen Tätigkeit angemessen berücksichtigen können,
- befähigt sein, wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten,
- befähigt sein, ethische, ökologische und ökonomische
Aspekte in ihrer Tätigkeit zu erfassen und bei ärztlichen Entscheidungen
zu berücksichtigen,
- die eigene Kompetenz einschätzen, mit Angehörigen aller Gesundheitsberufe
kommunizieren und im Team kooperieren können,
- fähig und bereit sein, Wissen und Fertigkeiten zielgruppengerecht
an Patienten, deren Angehörige sowie an medizinisches Fachpersonal weiterzugeben
- und bereit sein sich in eigener Verantwortung kontinuierlich fortzubilden.
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